Rechtliche Betreuung

Was ist Betreuung? Wenn Menschen Unterstützung brauchen

Betreuer und Betreuerinnen haben den Auftrag, ihre Klienten zu beraten, zu vertreten und zu unterstützen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden. In diese Situation kann jeder Mensch kommen – z. B. durch einen Unfall oder durch eine Krankheit. Aufgrund solcher Einschränkungen finden sich betroffene Menschen in ihrem Alltag oft nicht mehr zurecht: Sie werden einsam, haben keinen Überblick mehr über ihre Finanzen und Rechnungen, verschulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine.

Die Aufgaben eines Berufsbetreuers haben in der heutigen Gesellschaft ein hohes Maß an Wichtigkeit erlangt. Sie helfen und unterstützen nicht nur volljährige Menschen, sie stehen Menschen als rechtlicher Partner zur Seite, die nicht ohne fremde Hilfe rechtliche Situationen lösen können. Unabhängig davon helfen sie Menschen, die psychisch krank, körperlich oder geistig behindert sowie handlungsfähig eingeschränkt sind.

Vom Gericht wird ein Berufsbetreuer an Ihre Seite gestellt. Er unterstützt Sie in Angelegenheiten und Regelungen gegenüber Finanzen, ist ein Vertreter gegenüber Behörden und hilft Ihnen bei Organisationen von pflegerischen Diensten oder Einwilligung in ärztliche Behandlungen.

Ein Betreuer hilft betroffenen Menschen ihre eigenen Interessen und Ihr Recht durchzusetzen.

In jeder Lebenslage

Seit 1992 trat ein neues Betreuungsrecht in kraft, was das umstrittene Vormundschaftsrecht ablöste.

Betroffene behinderte oder kranke Menschen bleiben geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Für bestimmte Aufgabenbereiche wird für einen bestimmten Zeitraum eine Betreuung für sie beiseitegestellt. Denn auch betroffene Personen wollen frei entscheiden dürfen, auch wenn sie in manchen Situationen auf eine gute Betreuung und Hilfe angewiesen sind.

Ein Klient/in handelt grundsätzlich selbstverantwortlich. Sollte sich allerdings eine Situation oder ein Aufgabenkreis ergeben, den die betroffene Person nicht selber nach rechtlichen Gewissen bestreiten kann, so wird ein Betreuer oder eine Betreuerin hinzugezogen.

Der Betreuer ist nur für diesen Aufgabenkreis zuständig und unterstützt den Klienten bei seinen Entscheidungen. Oft kommt es vor, dass ein Betreuer für mehrere Aufgabenkreise eingesetzt wird.

 

Aufgabenkreise der Betreuung

Ein Klient/in handelt grundsätzlich selbstverantwortlich. Sollte sich allerdings eine Situation oder ein Aufgabenkreis ergeben, den die betroffene Person nicht selber nach rechtlichen Gewissen bestreiten kann, so wird ein Betreuer oder eine Betreuerin hinzugezogen.

Der Betreuer ist nur für diesen Aufgabenkreise die vom Betreuungsgericht festgelegt worden sind zuständig und unterstützt den Klienten bei seinen Entscheidungen. Oft kommt es vor, dass ein Betreuer für mehrere Aufgabenkreise eingesetzt wird.

Aufgabenkreise sind unter anderem:

Betreuer sorgen nicht nur für eine rechtliche Stütze, sondern regeln auch die Gesundheitssorge ihrer Klienten.

Sie sorgen dafür, dass eine ärztliche Behandlung sichergestellt ist, Pflegedienste beauftragt werden, Rehabilitationsmaßnahmen zu organisieren und Klinikbehandlungen zu veranlassen.

Sehr oft können betroffene Personen ihr eigenes Vermögen und ihre Vorsorge nicht alleine regeln und benötigen Hilfe.

Neben dem Verwalten von Vermögen und Finanzen, unterstützt ein Betreuer Sie in Bereichen wie Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend zu machen, Unterhaltspflicht zu prüfen, Regulierung von Schulden einzuleiten, Erbangelegenheiten zu regeln.

Oftmals fängt es schon bei ganz einfachen Heimangelegenheiten an, das eine betroffene Person Hilfe benötigt.

Ein Betreuer prüft Ihre Verträge und schließt ggf. Neue für Sie ab (wie z. B. Mietverträge, Telefon, Internet etc.).

Wohnangelegenheiten wie Einrichtung, Erhaltung von Wohnraum, Leben in der eignen Wohnung sichern, Behördenangelegenheiten und eigene Interessen vertreten können Aufgabenkreise eines Betreuers sein. Aufenthaltsrechte für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern und Ansprüche durchsetzen.

Betreuungs- und Beratungsbüro Rattay

Burggraben 46
26506 Norden
Telefon: 04931 / 918 91 17
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