Alltagsbegleitung

Dazu gehören folgende Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45 a SGB XI:

 

Einzelbetreuung

Ich biete stundenweise Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung an.

Im Vordergrund stehen dabei Freizeitaktivitäten, die Spaß machen und den individuellen Interessen und Bedürfnissen entsprechen, so dass es eine Zeit ist, auf die sich die Kinder und Jugendlichen freuen.

Durch die Betreuungsleistung möchte ich gerne die Angehörigen entlasten, so dass sie diese Zeit nutzen, um sich selbst etwas Gutes zu tun oder in Ruhe etwas erledigen zu können. Als systemische Beraterin biete ich auch gerne Beratungsgespräche an, um über herausfordernde oder belastende Situationen sprechen zu können.

 

Entlastung im Alltag durch individuelle Hilfen

Ich unterstütze Erwachsene mit einer psychischen Beeinträchtigung und biete verschiedene Leistungen an:

  • Hilfestellung bei der Erledigung alltäglicher Aufgaben in der häuslichen Umgebung
  • Begleitung zum Wocheneinkauf, zum Arzt, zur Apotheke, usw.
  • Hilfe bei Behördenangelegenheiten
  • Impulse und Ermutigung zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Es ist mein Anliegen, Menschen in herausfordernden Lebenssituationen je nach Bedarf zu begleiten, zu entlasten oder zu beraten, um ihnen Unterstützung zu bieten, die gut tut und stärkt. Das folgende Zitat von Maria Montessori beschreibt passend meine Arbeitsweise: „Hilf mir, es selbst zu tun!“

 

Der Umkreis meiner Leistung ist die Stadt Norden und Umgebung (bis zu einer Entfernung von 30 km). Ich biete die Einzelbetreuung bei den Pflegebedürftigen zu Hause an.

Finanzierung

Da ich vom Landesamt Niedersachsen die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a und 45b Abs.1 SGB XI erhalten habe, bin ich dazu berechtigt, die erbrachten Leistungen mit den Pflegekassen abzurechnen. Die Kosten für die Alltagsbegleitung werden für Pflegebedürftige aller Pflegegrade von der Pflegekasse übernommen. Dafür steht der Entlastungsbetrag von 131,- € pro Monat zur Verfügung (§ 45b SGB XI). Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben zusätzlich Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist (§39 SGB XI). Es ist auch möglich, 40 % der nicht ausgeschöpften Pflegesachleistung nach § 45a SGB XI zu nutzen. Eine Selbstzahlung ist ebenfalls möglich.

Betreuungs- und Beratungsbüro Rattay

Burggraben 46
26506 Norden
Telefon: 04931 / 918 91 17
Fax: 0261 / 20 16 18 19 64
E-Mail: info@betreuung-rattay.de